Zielsetzung
Die "IG SVG Vernunft" hat zum Zweck ALLEN Verkehrsteilnehmern eine sichere und vernünftige Nutzung der Hauptverkehrsachsen (sog. "verkehrsorientierte Strassen") durch Lützelflüh zu ermöglichen.
Die verkehrsorientierte Strassen (Hauptverkehrsachsen) in Lützelflüh:
a) Emmentalstrasse
b) Dorfstrasse
c) Brandis-/Gotthelfstrasse
d) Mühlegasse (ab Einmündung Gotthelfstrasse bis Emmentalstrasse)
Die »IG SVG Vernunft» setzt sich insbesondere für folgende Anliegen ein:
- Stopp der Planungen für die Einführung von Zone 30 auf der Hauptverkehrsachse"Dorfstrasse"
- Keine "flächendeckenden Zonen 30" (punktuelle nur dort, wo sie nötig/sinnvoll sind, analog dem Beispiel Primarschulhaus-Kirchplatz)
- Keine neuen Verkehrsberuhigungsmassnahmen wie «Zone 30» und Einführung Rechtsvortritte auf der «Dorfstrasse» (die Parkfelder auf der Dorfstrasse werden ausdrücklich akzeptiert)
Begründung und Haltung
Die"IG SVG Vernunft" steht ausdrücklich zu "Zone 30" in Quartieren.
Hingegen betrachten wir das stets propagierte Argument der «Erhöhung der Verkehrssicherheit» für die Einführung von flächendeckenden Zonen 30, also aktuell auf der Dorfstrasse, als falschen Vorwand. Gestützt auf das Geoportal des ASTRA kann jedermann überprüfen, dass sich in den letzten 10 Jahren auf allen vier Hauptverkehrsachsen sehr wenige Unfälle ereignet haben (Dorfstrasse: 6 Unfälle).
Ebenfalls alles andere als der Verkehrssicherheit fördernd, müsste auf der Dorfstrasse beim geplanten Temporegime "Zone 30" die Neuregelung "Rechtsvortritte" bezeichnet werden. Eindrückliches Beispiel für die Gefährlichkeit dieser Regelung ist die Einmündung der Simon-Gfellerstrasse in die Gotthelfstrasse (Hauptachse). Einziger Grund, weshalb sich dort nicht täglich ein Unfall ereignet ist, die Tatsache, dass die Quartierbewohner und offenbar auch die Schulkinder auf ihren Rechtsvortritt freiwillig verzichten! Mit der aktuell bestehenden Rechtsvortrittregelung wird kaltschnäuzig in Kauf genommen, dass früher oder später, die ihren Rechtsvortritt beanspruchenden Kinder sich bei einem Zusammenprall mit einem PW oder MR leicht, schwer oder gar tödlich verletzen könnten.
Fazit:
Beibehaltung des Status Quo ("Generell 50"). Keine Einführung einer "Zone 30", keine Einführung der Regelung "Rechtsvortritt" auf der Dorfstrasse.
Schlussbemerkung:
Der Begriff "Vernunft" ist eng verbunden mit dem sog. gesunden Menschenverstand. Die konstant tiefen Unfallzahlen (in den letzten Jahren stets rückläufig, mit Ausnahme der Unfälle mit Zweirädern) belegen dies klar. Gestützt auf die Unfallstatistik kann also gefolgert werden, dass die motorisierten Verkehrsteilnehmer/innen gross-mehrheitlich absolut «vernünftig fahren»!